Nachfolgeplanung
«Die Vermögensnachfolge markiert den finalen Schritt unserer Mandanten im Lebenszyklus privater und unternehmerischer Vermögen.»
Die nächste Generation
Die Vermögensnachfolge bildet den Übergang zwischen zwei Vermögenszyklen: Für Vermögensinhaber steht sie am Ende einer über Jahre oder Jahrzehnte aufgebauten Struktur, für Nachfolger oder Stiftungen zugleich am Beginn einer neuen Phase der Vermögensentwicklung. PCS gestaltet diesen Übergang so, dass Vermögenssubstanz, unternehmerische Handlungsfähigkeit und familiäre Zielsetzungen erhalten bleiben und zugleich tragfähige Voraussetzungen für die künftige Nutzung und Weiterentwicklung des übertragenen Vermögens entstehen.
Jede Vermögens- und Unternehmenssituation eröffnet eigene steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Zusammensetzung des Vermögens, bestehende Gesellschafts- und Beteiligungsverhältnisse, die Eigenschaften einzelner Vermögenswerte sowie persönliche, familiäre und unternehmerische Zielsetzungen bestimmen, wie die Nachfolge optimal strukturiert werden kann. Eine besondere Stärke von PCS liegt darin, diese individuellen Gegebenheiten in ihrer Gesamtheit zu erfassen, die darin angelegten Optionen zu identifizieren und gezielt für die Optimierung der Übertragung zu nutzen.
Auf dieser Grundlage entwickelt PCS eine auf den konkreten Vermögensbestand abgestimmte Gesamtstruktur. Art, Umfang, Zeitpunkt und Abfolge der Übertragungen werden mit den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen sowie den gewünschten Einfluss-, Kontroll- und Versorgungsinteressen verzahnt. Erforderliche Umstrukturierungen werden so gestaltet, dass steuerliche Begünstigungen genutzt, Belastungen reduziert und zugleich belastbare Voraussetzungen für die weitere Entwicklung von Vermögen und Unternehmen geschaffen werden.
PCS verbindet die steuerliche Konzeption mit der erforderlichen gesellschafts- und zivilrechtlichen Gestaltung und setzt die entwickelte Nachfolgestruktur vollständig um. Sämtliche Verträge, Satzungen, Beschlüsse und sonstigen Rechtsakte werden aufeinander abgestimmt und in ein einheitliches Gesamtkonzept überführt.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Nachfolgeplanung unter Einbindung von Stiftungen. PCS entwickelt Übertragungsstrukturen, in denen Stiftungen gezielt eingesetzt werden, um Vermögen langfristig zu bündeln, Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen generationenübergreifend zu stabilisieren und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzbar zu machen. Die Stiftung wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern mit bestehenden Vermögens- und Unternehmensstrukturen, erforderlichen Umstrukturierungen sowie dem zeitlichen und rechtlichen Ablauf der Übertragung zu einer einheitlichen Nachfolgelösung verbunden.