
Gestaltung mit Überblick
PCS berät umfassend zu der steuerlich sowie rechtlich optimierten Strukturierung von Vermögensbeständen und Vermögenstransaktionen. Unsere Beratung umfasst die Konzeption, Entwicklung und rechtssichere Umsetzung maßgeschneiderter Strukturen, die passgenau auf die individuellen Zielsetzungen und Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Auf Basis des geltenden Rechts sowie der absehbaren Entwicklungen und der sich bietenden Gestaltungsspielräume entwickeln wir pragmatische Lösungen mit wissenschaftlicher Exaktheit und fundierter Praxiserfahrung.
Unser integrativer Ansatz verfolgt die vollständige Berücksichtigung aller Lebenszyklen – vom Aufbau über die Phasen der Expansion und Konsolidierung bis hin zur planvollen Übertragung auf nachfolgende Generationen oder Stiftungen. Durch diese Herangehensweise können wir im Hinblick auf die Zielsetzungen unsere Mandanten optimale Strukturen für die Zukunft bereitstellen, die auch Konsequenzen aus vergangenem Handeln hinreichend berücksichtigen.
Von besonderer Bedeutung ist für uns die vorausschauende Gestaltung von Strukturen mit Blick auf künftige Übertragungen unter Wahrung der Vermögenssubstanz über Generationen hinweg. Unser Anspruch ist es, bereits beim Aufbau individueller Vermögensstrukturen nachhaltige Lösungskonzepte zu verankern und auf dieser Grundlage Gestaltungsspielräume für spätere strategische Transaktionen, insbesondere bei der Veräußerung und unentgeltlichen Übertragung von Vermögenswerten, zu schaffen.
Diese umfassende Herangehensweise ermöglicht es, sowohl Mandanten als auch deren Beraterinnen und Berater, Vermögensverwaltern und Treuhändern, belastbare Entscheidungsgrundlagen für komplexe Vorhaben zu bieten und ein Höchstmaß an Sicherheit hinsichtlich rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Zielsetzungen zu gewährleisten.

Mit Blick in die Zukunft - Optionen schaffen
PCS entwickelt und implementiert steuerlich und rechtlich optimierte Strukturen für den gezielten Vermögensaufbau und die spätere Weiterentwicklung von Vermögenswerten. Wir begleiten Mandanten, deren Berater, Treuhänder und Vermögensverwalter bei der effizienten Gestaltung sämtlicher Phasen des Vermögensaufbaus, wobei die geplante Überleitung auf nachfolgende Generationen oder privatnützige Stiftungen bereits in der Entwurfsphase integraler Bestandteil der Strukturkonzeption ist.
Im Mittelpunkt steht die frühzeitige Einbindung strategischer Überlegungen hinsichtlich potenzieller (Re-)Investitionen, expansionsbegleitender Transaktionen sowie der langfristigen Erhaltung von Substanz und Flexibilität. Sämtliche Strukturen werden unter Berücksichtigung der aktuellen (steuer-)rechtlichen Rahmenbedingungen sowie im Hinblick auf künftige Gesetzesänderungen und Rechtsprechungstrends entwickelt.
Unsere langjährige Erfahrung in der steuerlichen Strukturierung, insbesondere im den Bereichen Private Equity und Nachfolgeplanung, ermöglicht es, bereits im Zeitpunkt des Vermögensaufbaus weichenstellende Lösungsmodelle zu implementieren. Dadurch werden spätere steuerliche Belastungen und Restriktionen vorausschauend minimiert und Gestaltungsspielräume für Transaktionen und Übertragungen gezielt geschaffen.
PCS gewährleistet eine proaktive Beratung auch bei strukturell komplexen Investments oder der internationalen Allokation von Vermögenswerten, einschließlich der Einbindung von Stiftungsstrukturen im In- und Ausland. Gerade im Hinblick auf grenzüberschreitende Aspekte und regulatorische Entwicklungen stellt unsere Strukturierungsberatung einen maßgeblichen Mehrwert für Vermögensinhaber und deren Berater dar.

Private Equity - rechtlich und steuerlich optimiert
PCS begleitet Vermögensinhaber, deren Berater und Family Offices mit der Entwicklung und Umsetzung steuerlich und rechtlich optimierter Veräußerungsstrukturen für private und unternehmerische Vermögenswerte sowie den anschließenden Veräußerungsprozessen.
Je länger der Planungshorizont, desto größer sind die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsoptionen. Auch kurzfristige Optimierungen bleiben jedoch häufig möglich, insbesondere durch gezielte Anpassungen von Beteiligungsholdings, Umstrukturierungen oder die Einbindung von Stiftungsmodellen.
Im Vorlauf einer geplanten Veräußerung analysiert PCS, ob und in welcher Form eine Nachfolge in der Vermögensstruktur vorzubereiten ist – etwa durch die vorweggenommene Übertragung von Unternehmensanteilen auf Familienmitglieder oder die Integration privatnütziger Stiftungen. Die frühzeitige Sicherstellung von Steuerbefreiungen oder sonstiger Verschonungen steht ebenso im Mittelpunkt wie die Optimierung der unternehmens- und stiftungsrechtlichen Dokumentation. Auf Basis einer ganzheitlichen Bewertung sämtlicher (steuer-)rechtlicher Implikationen begleitet PCS Veräußerungsprozesse und trägt dafür Sorge, dass die Planung und Interessen ihrer Mandanten bei der Ausarbeitung und Verhandlung der Vertragsdokumente – insbesondere Übertragungsmechanismen, Kaufpreis(anpassungs-)klauseln, Garantie- und Freistellungsregelungen – zielführend umgesetzt werden.
PCS greift auf umfangreiche Erfahrung in der steueroptimierten Strukturierung und Begleitung komplexer Verkaufsprozesse zurück – insbesondere auch bei Private Equity-Transaktionen, Management-Beteiligungen und grenzüberschreitenden M&A-Strukturen. Mandanten profitieren von einer proaktiven, wissenschaftlich fundierten und individuell zugeschnittenen Transaktionsbegleitung, bei der strategische, steuerliche und zivilrechtliche Interessen sowohl für den aktuellen Verkaufsprozess als auch in Hinblick auf nachgelagerte Nachfolge- oder (Re-)Investitionsfragen optimal ausbalanciert werden.

Für die nächste Generation und Stiftungen
Die Vermögensnachfolge markiert den finalen Schritt unserer Mandanten im Lebenszyklus privater und unternehmerischer Vermögen. PCS berät Vermögensinhaber, deren Berater und Treuhänder in sämtlichen Fragestellungen der vorweggenommenen Nachfolgeplanung, mit dem Ziel, Vermögenswerte steuerlich und rechtlich optimal auf die nächste Generation oder Stiftungen zu übertragen.
Die sorgfältige Auswahl der zukünftig Begünstigten, die Festlegung sowie Umstrukturierung der zu übertragenden Vermögenswerte sowie die Wahl der passenden Übertragungsstruktur bilden die Grundlage für einen effizienten, auf die Interessen aller Beteiligten abgestimmten Nachfolgeprozess.
Durch maßgeschneiderte Gestaltungen können steuerliche Nachteile, insbesondere im Hinblick auf Erbschaft- und Schenkungsteuer bzw. ertragsteuerliche Konsequenzen, vermieden oder signifikant reduziert werden. Unsere Beratung zielt darauf ab, die Inanspruchnahme von Verschonungsregelungen und steuerlichen Begünstigungen optimal vorzubereiten sowie etwaige Hindernisse frühzeitig zu identifizieren und zu eliminieren.
Auch im internationalen Kontext ergeben sich komplexe Herausforderungen – etwa durch Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung bei grenzüberschreitender Übertragung oder bei der Einbindung liechtensteinischer Stiftungsvehikel. PCS entwickelt individuelle, rechtlich belastbare und steuerlich optimierte Lösungen, die auf die Sicherung der Vermögenssubstanz und die Wahrung der Interessen der Vermögensinhaber und der Nachfolgegeneration ausgerichtet sind.
Auf Basis fundierter Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Nachfolgeprojekten ermöglicht es PCS ihren Mandanten, Übertragungen auf die nachfolgende Generation oder Stiftungen planungssicher, steuerlich entlastet und unter Sicherstellung der zielgerichteten Nutzung des Vermögens vorzunehmen. Wirtschaftliche und familiäre Kontinuität wird gefördert und langfristige Handlungsoptionen für künftige Generationen werden geschaffen.